Steuerberater Hamburg, Steuerberater Marc Zietemann

Mobile Version
steuernews_fuer_die_gastronomie

Steuernews für die Gastronomie

Hausrecht des Hoteliers

Hausrecht des Hoteliers

Hausrecht

Nicht nur Privatpersonen, auch Gastwirte und Hoteliers können bestimmten Gästen verbieten, ihr Grundstück bzw. ihre Geschäftsräumlichkeiten zu betreten. Letzteres muss in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat (BGH, Urteil v. 9.3.2012-V ZR 115/11). Nur wenn der vom Hausrecht betroffene gegenüber dem Hotelier einen vertraglichen Anspruch auf Erfüllung erworben hat, muss der Hotelier sachliche Gründe für das erteilte Hausverbot darlegen.

Der Fall

Die Ehefrau eines ehemaligen Bundesvorsitzenden der NPD buchte über ein Touristikunternehmen ein Wellnesswochenende. Das Hotel verweigerte den Zutritt mit der Begründung, dass die politische Überzeugung des Betreffenden nicht mit den Zielen des Hotels vereinbar sei.

BGH Entscheidung

Der BGH gab dem Hotelier recht. Die mit dem Hausrecht grundgesetzlich geschützte Privatautonomie gilt nach BGH Auffassung auch für Gastwirte und Hoteliers. Sollen Gäste mit einer bestimmten politischen Überzeugung abgewiesen werden, stehen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dem nicht entgegen. Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken.

Stand: 12. März 2012

Steuerberater Marc Zietemann Steuerberater Marc Zietemann work Rothenbaumchaussee 3 20148 Hamburg Deutschland work +49 (0)40 3611158-0 fax +49 (0)40 3611158-10 www.steuerberatung-zietemann.de 53.5768401 9.98963818
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369