Steuerberater Hamburg, Steuerberater Marc Zietemann

Mobile Version
steuernews_fuer_die_gastronomie

Steuernews für die Gastronomie

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich ab 2018

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich ab 2018

Saisonarbeiter in der Gastronomie

In Hotelbetrieben und Gastronomiebetrieben werden vielfach über die Sommermonate oder auch zu besonderen Anlässen Aushilfskräfte beschäftigt, welche in der übrigen Jahreszeit einer geregelten Beschäftigung nachgehen. Beispiel Volksfeste: Eine Büroangestellte arbeitet als Bedienung in einem Volksfestzelt für zwei Wochen im Jahr. Sie verdient in diesen beiden Wochen ein Entgelt von € 5.000,00.

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Der sogenannte permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich dient dem Ausgleich von kurzfristig hohen Lohneinkünften über einen längeren Zeitraum. Im Ergebnis führt dieser Ausgleich zu einem niedrigeren Lohnsteuereinbehalt. Im vorgehenden Beispiel würde die Bedienung ohne einen permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich so gestellt werden, als würde sie jeden Monat € 5.000,00 verdienen, also € 60.000,00 im Jahr. Die entsprechend hohen einzubehaltenden Lohnsteuern könnte die Angestellte erst im Rahmen der Steuerveranlagung wieder zurückholen.

Jahresausgleich gesetzlich verankert

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich in § 39b Abs. 2 Satz 13 Einkommensteuergesetz n.F. (EStG) gesetzlich verankert. Mit dem permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich kann der einmalig erzielte hohe Lohn auf mehrere Monate umgelegt werden.

Antragspflicht

Der Ausgleich wird auch weiterhin (wie bisher) nicht von Amts wegen durchgeführt. Es ist vielmehr ein gesonderter Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt zu stellen. Der gesetzliche permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2018.

Stand: 26. September 2017

Steuerberater Marc Zietemann Steuerberater Marc Zietemann work Rothenbaumchaussee 3 20148 Hamburg Deutschland work +49 (0)40 3611158-0 fax +49 (0)40 3611158-10 www.steuerberatung-zietemann.de 53.5768401 9.98963818
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369