Steuerberater Hamburg, Steuerberater Marc Zietemann

Mobile Version
steuernews_fuer_mandanten

Steuernews für Mandanten

Besteuerung von Stückzinsen aus „Altanleihen“

Besteuerung von Stückzinsen aus „Altanleihen“

Stückzinsen:

Anleger, die in den vergangenen zwei Jahren Stückzinsen aus der Veräußerung sogenannter „Altanleihen“, also aus solchen, die vor dem 1.1.2009 – der Einführung der Abgeltungsteuer – angeschafft worden sind, vereinnahmt haben, müssen diese – nachträglich – versteuern. Dies sieht eine Neuregelung im Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vor (§ 52a Abs. 10 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG)). Banken wurden hierzu vom Bundesfinanzministerium (BMF) verpflichtet, ihren Kunden bis zum 30.4. separate Steuerbescheinigungen auszustellen.

Musterklage:

Steuerpflichtige, die eine solche Steuerbescheinigung erhalten, sollten sich auf die Musterklage beim Finanzgericht Münster berufen (Az. 2 K 3644/10 E). In dem Verfahren macht der Kläger geltend, dass es sich bei der Neuregelung nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestands handelt, der verfassungswidrig sei. Gemäß einer Kurzinformation der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster (vom 2.2.2011 Nr. 3/2011) bestehen keine Bedenken, Einspruchsverfahren gegen die Besteuerung solcher Stückzinsen ruhend zu stellen, sofern der Steuerpflichtige seinen Einspruch auf das anhängige Verfahren stützt. Aussetzung der Vollziehung wird aber nicht gewährt.

Stand: 15. März 2011

Steuerberater Marc Zietemann Steuerberater Marc Zietemann work Rothenbaumchaussee 3 20148 Hamburg Deutschland work +49 (0)40 3611158-0 fax +49 (0)40 3611158-10 www.steuerberatung-zietemann.de 53.5768401 9.98963818
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369