Steuerberater Hamburg, Steuerberater Marc Zietemann

Mobile Version
steuernews_fuer_die_gastronomie

Steuernews für die Gastronomie

Ausgabe von Spar-Menüs

Ausgabe von Spar-Menüs

Der Fall

Ein Schnellrestaurantbetreiber verkaufte Speisen und Getränke sowohl innerhalb seines Restaurants als auch zum Mitnehmen. Dabei bot er auch Sparmenüs an, die er zu einem Pauschalpreis verkaufte, der in der Summe unter den Einzelveräußerungspreisen der einzelnen Menübestandteile lag. Bei den Mitnahme-Sparmenüs (diese unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %) verbuchte der Gastronom den Rabatt ausschließlich zu Lasten der – dem Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer (19 %) unterliegenden - Getränke mit der Folge, dass bei diesen Spar-Menüs zum Mitnehmen der Preis für das Getränk nur noch einen geringen Teil des Menüpreises ausmachte. Während der Gastronom die Spar-Menüs mit Getränk als eine einzige Lieferung buchte, verlangte die Finanzverwaltung die Aufteilung der einzelnen Menüteile in jeweils selbstständige Lieferungen.

BFH-Beschluss

Die Finanzverwaltung bekam vor dem Bundesfinanzhof Recht (Beschluss vom 3.4.2013 V B 125/12). Nach dem Bundesfinanzhof kommt es bei der Zusammenfassung von Speisen und Getränken im Rahmen eines Menüpreises umsatzsteuerrechtlich nicht zu einer einzigen Lieferung, sondern es ist vielmehr von zwei eigenständigen Lieferungen auszugehen.

Stand: 18. September 2013

Steuerberater Marc Zietemann Steuerberater Marc Zietemann work Rothenbaumchaussee 3 20148 Hamburg Deutschland work +49 (0)40 3611158-0 fax +49 (0)40 3611158-10 www.steuerberatung-zietemann.de 53.5768401 9.98963818
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369