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Steuerliche Förderung von Elektroautos

Steuerliche Förderung von Elektroautos

Bundesrat beschließt neuen Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen sind trotz bereits bestehender Steuerförderungen nicht zufriedenstellend. Es bedarf nach Auffassung des Bundesrates weiterer steuerlicher Anreize. Im Juli des Jahres hat der Bundesrat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Sonder-AfA

Geplant ist u. a. eine Sonderabschreibung für neue Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im Betrieb.

Umweltprämie

Darüber hinaus soll eine Umweltprämie den Kauf von Elektrofahrzeugen fördern. Privatpersonen sollen beim Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs einen Zuschuss von € 5.000 erhalten. Für Hybridfahrzeuge sind € 2.500 im Gespräch. Die Prämie soll in zwei Stufen, ab 2017 bzw. ab 2018, eingeführt werden. Die Stufen hängen jeweils vom Anteil der Zulassungen solcher Fahrzeuge an den gesamten Neuzulassungen ab.

Sonderrechte

Außerdem stimmte der Bundesrat im Juli einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zu. Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Haltern von Elektrofahrzeugen Sonderrechte zu gewähren. Unter anderem sollen Fahrer von Elektrofahrzeugen die Busspur nutzen können, Parkplätze mit Ladesäulen reservieren oder kostenlos parken dürfen. Elektrofahrzeuge können auch im bestimmten Umfang von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen ausgenommen werden. Zur Umsetzung der Vergünstigungen erhalten E-Autos besondere E-Kennzeichen.

Stand: 28. August 2015

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